AZAV

Das „Qualifizierungsgeld“ – eine neue Förderung für Weiterbildung

Bildungsträger, die Weiterbildungen im Rahmen des neuen Weiterbildungsgesetzes anbieten, müssen eine AZAV-Trägerzulassung besitzen. Ein Förderbetrag von 60% (bzw. 67%) des Nettogehalts wird von der Agentur für Arbeit gezahlt (ähnlich dem Kurzarbeitergeld). Die Weiterbildungskosten werden vom Unternehmen getragen. * * * Mit dem 1. April 2024 wurde das Qualifizierungsgeld gemäß dem Gesetz zur Förderung von Aus- …

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Was AZAV zertifizierte Bildungsträger jetzt wissen müssen

Seit der Pandemie haben AZAV zertifizierte Bildungsträger mit den unterschiedlichsten Formen der Durchführung von Maßnahmen zu tun. In den neuen Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III vom 29.12.2022 ist der Umgang nun geregelt. Es wird unterschieden in: Präsenzmaßnahmen, an denen Teilnehmende und Lehrkräfte physisch zusammenkommen. Digitale (virtuelle) Maßnahmen, die ausschließlich in digitaler (virtueller) Form …

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