AZAV

Bildungsträger: BAMF erweitert Berufssprachkurse ab Oktober 2026: Mehr Fördermöglichkeiten für Bildungsträger

Ab dem 1. Oktober 2026 erweitert das BAMF das Angebot der Berufssprachkurse deutlich. Für Bildungsträger ergeben sich dadurch neue Planungssicherheiten und zusätzliche Durchführungsmöglichkeiten. Besonders die Förderung von C1-, C2-, Fachpraxis- und teilweise auch B1-Kursen wird wieder ausgeweitet. A2-Kurse bleiben hingegen weiterhin ausgeschlossen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat mit Trägerrundschreiben 14/26 eine deutliche […]

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Neue Empfehlungen des Beirats zur Trägerzulassung nach SGB II und III veröffentlicht

Am 10. September 2024 wurden neue Empfehlungen des Beirats gemäß § 182 SGB III veröffentlicht. Die Aktualisierungen beziehen sich ausschließlich auf die Zulassung von Trägern, die nach § 16h SGB II schwer erreichbare junge Menschen fördern, sowie auf die Zulassung der Träger und Maßnahmen zur ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II. Die Empfehlungen enthalten

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Nachhaltigkeit: Neue Nachhaltigkeitsanforderungen der BA ab Oktober 2024

Ab dem 28.10.2024 gelten bei der Bundesagentur für Arbeit strengere Nachhaltigkeitsanforderungen für Ausschreibungsmaßnahmen. Nachdem die Europäische Union diverse Regelungen zum Klimaschutz auf den Weg gebracht hat und die ISO/IAF Anfang dieses Jahres Ergänzungen zu klimabezogenen Maßnahmen gefordert hat (Amendment 1: Climate Action Changes, Amd 1: 2024-02), veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit am 19.07.2024 ihre Nachhaltigkeitsanforderungen.

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Das „Qualifizierungsgeld“ – eine neue Förderung für Weiterbildung

Bildungsträger, die Weiterbildungen im Rahmen des neuen Weiterbildungsgesetzes anbieten, müssen eine AZAV-Trägerzulassung besitzen. Ein Förderbetrag von 60% (bzw. 67%) des Nettogehalts wird von der Agentur für Arbeit gezahlt (ähnlich dem Kurzarbeitergeld). Die Weiterbildungskosten werden vom Unternehmen getragen. * * * Mit dem 1. April 2024 wurde das Qualifizierungsgeld gemäß dem Gesetz zur Förderung von Aus-

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Was AZAV zertifizierte Bildungsträger jetzt wissen müssen

Seit der Pandemie haben AZAV zertifizierte Bildungsträger mit den unterschiedlichsten Formen der Durchführung von Maßnahmen zu tun. In den neuen Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III vom 29.12.2022 ist der Umgang nun geregelt. Es wird unterschieden in: Präsenzmaßnahmen, an denen Teilnehmende und Lehrkräfte physisch zusammenkommen. Digitale (virtuelle) Maßnahmen, die ausschließlich in digitaler (virtueller) Form

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