Was AZAV zertifizierte Bildungsträger jetzt wissen müssen

Seit der Pandemie haben AZAV zertifizierte Bildungsträger mit den unterschiedlichsten Formen der Durchführung von Maßnahmen zu tun. In den neuen Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III vom 29.12.2022 ist der Umgang nun geregelt. Es wird unterschieden in: Präsenzmaßnahmen, an denen Teilnehmende und Lehrkräfte physisch zusammenkommen. Digitale (virtuelle) Maßnahmen, die ausschließlich in digitaler (virtueller) Form …

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