Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in einer Pressemeldung vom 31. Januar 2025 bekanntgegeben, dass eine Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften bis Ende 2026 beschlossen wurde.
Nach dem sogenannten Herrenberg-Urteil aus dem Jahr 2022 änderten die Sozialversicherungsträger ihre Beurteilungsmaßstäbe zur Feststellung des Erwerbsstatus von Lehrkräften – ob abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit – mit Wirkung vom 1. Juli 2023. Seitdem herrschte unter Bildungseinrichtungen und freiberuflichen Lehrkräften Rechtsunsicherheit.
Durch die neue Übergangsregelung sollen die Bildungsträger nun bis Ende 2026 mehr Zeit erhalten, sich auf die neuen Grundlagen für Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung einzustellen und ihre Organisation anzupassen.