Das „Qualifizierungsgeld“ – eine neue Förderung für Weiterbildung
Bildungsträger, die Weiterbildungen im Rahmen des neuen Weiterbildungsgesetzes anbieten, müssen eine AZAV-Trägerzulassung besitzen. Ein Förderbetrag von 60% (bzw. 67%) des Nettogehalts wird von der Agentur für Arbeit gezahlt (ähnlich dem Kurzarbeitergeld). Die Weiterbildungskosten werden vom Unternehmen getragen. * * * Mit dem 1. April 2024 wurde das Qualifizierungsgeld gemäß dem Gesetz zur Förderung von Aus- …
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